Beitrag vom 15. April 2025
Industriekultur trifft nachhaltiges Bauen: Neuer Förderaufruf für angewandte Projekte „Neues Europäisches Bauhaus“ in Sachsen-Anhalt
- Thema: Förderung
- Verfasst von Redaktion

Industriekultur trifft nachhaltiges Bauen: Neuer Förderaufruf für angewandte Projekte "Neues Europäisches Bauhaus" in Sachsen-Anhalt © Europäische Kommission, New European Bauhaus
Mit einem neuen Förderaufruf setzt das Land Sachsen-Anhalt ein starkes Zeichen für nachhaltige Transformation und kulturelle Identität: Ab sofort können bis zum 15. August 2025 Anträge für angewandte Projekte im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses (NEB) mit Fokus auf Industriekultur gestellt werden. Zehn Millionen Euro stehen dafür aus Mitteln des Just Transition Fund (JTF) bereit – für eine lebenswerte, klimafreundliche und sozial inklusive Zukunft im Mitteldeutschen Revier.
Zukunft fördern – Vergangenheit gestalten
Im Zentrum des Förderaufrufs steht die Verknüpfung historischer Industriekultur mit zukunftsweisenden Bau- und Lebenskonzepten. Die geförderten Projekte sollen an authentischen Orten der Industriekultur in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Saalekreis sowie der Stadt Halle (Saale) entstehen. Damit wird die Bedeutung industriellen Erbes nicht nur gewürdigt, sondern in eine nachhaltige, ästhetische und inklusive Zukunft überführt – ganz im Sinne der NEB-Kriterien.
„In Sachsen-Anhalt wird im Rahmen der Initiative Neues Europäisches Bauhaus ein besonderes Augenmerk auf die Verbindung zwischen Industriekultur und nachhaltigem Bauen gelegt“, so Staatsminister Rainer Robra, der das Zusammenspiel von Geschichte, Innovation und Gemeinwohl als zentrale Triebkraft der Transformation versteht.
Wer kann sich bewerben?
Der Förderaufruf richtet sich an:
- Gebietskörperschaften und kommunale Entwicklungsgesellschaften
- Vereine, Verbände und Stiftungen
- staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Unternehmen können als Unterauftragnehmer eingebunden werden, sind aber selbst nicht direkt antragsberechtigt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden sowohl investive als auch nicht-investive Projekte, die:
- nachhaltige Baustoffe und recyclinggerechtes Bauen erproben,
- Wissensvermittlung und Weiterbildungen zu nachhaltigem Bauen ermöglichen,
- Beteiligungsformate und Co-Creation-Prozesse mit der Zivilgesellschaft umsetzen,
- Kinder und Jugendliche an nachhaltige Berufsbilder heranführen,
- netzwerkbasierte, interdisziplinäre Zusammenarbeit in den Vordergrund stellen.
Ziel ist es, konkrete Orte der Transformation zu schaffen – Orte, die Zukunft gestalten und Vergangenheit weiterdenken.
Angewandte Projekte vs. Reallabore
Der Aufruf zielt auf angewandte NEB-Projekte – im Unterschied zu den umfangreicheren NEB-Reallaboren. Während Reallabore großmaßstäbliche, prototypische Bau- und Quartiersprojekte beinhalten, fokussieren sich angewandte Projekte auf die praktische Umsetzung innovativer Konzepte, oft im kleineren Maßstab, aber mit großer Strahlkraft.
Rahmenbedingungen und Förderhöhe
- Projektlaufzeit: maximal 36 Monate, Abschluss bis spätestens 30. Juni 2027
- Förderquote: grundsätzlich bis zu 100 % (nicht rückzahlbare Zuschüsse)
- Mittelvergabe: im Wettbewerbsverfahren über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Antragstellung: online ab 11. April 2025 über Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Wichtig: Bei kommunalen Vorhaben über 3 Millionen Euro (bzw. 1,5 Mio. EUR bei sonstigen Trägern) ist eine baufachliche Prüfung vorgesehen, die in der Projektplanung berücksichtigt werden sollte.
Beratung und Unterstützung
Zur fachlichen und organisatorischen Unterstützung stehen bereit:
- Das NEB_NETZWERKBÜRO (E-Mail: NEB_FAMILY@saleg.de) – für Fragen rund um NEB-Kriterien und Förderbedingungen
- Die Netzwerkstelle Industriekultur (E-Mail: fischer@ferropolis.de) – für die inhaltliche Beratung zur Industriekultur
- Die Förderlotsen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt – für technische und formale Aspekte der Antragstellung
Ein Beitrag zum europäischen Green Deal
Die NEB-Richtlinie basiert auf der 2020 gestarteten EU-Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“, die von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen initiiert wurde. Ziel ist es, nachhaltiges, inklusives und ästhetisches Leben im Sinne des europäischen Green Deal erlebbar zu machen. Sachsen-Anhalt geht dabei mit gutem Beispiel voran und nutzt die Mittel des Just Transition Fund (JTF), um betroffene Kohleregionen wie das Mitteldeutsche Revier zukunftsfähig zu gestalten.
Mit diesem Förderaufruf will das Land #NeueBauhäusler motivieren, mutig und kreativ neue Wege zu gehen. Gesucht werden Projekte mit Haltung, Perspektive und Beteiligung – für ein Europa, das sein industrielles Erbe nicht vergisst, sondern neu erfindet.
FAQ zum Förderaufruf für angewandte NEB-Projekte
Was ist der Grundgedanke des Neuen Europäischen Bauhauses (NEB)?
Das Neue Europäische Bauhaus (NEB) ist eine von der Europäischen Kommission initiierte Bewegung, die Kunst, Kultur, Wissenschaft, Technologie und gesellschaftliche Teilhabe verbindet. Ziel ist es, lebenswerte, nachhaltige und inklusive Lebensräume zu schaffen – inspiriert von der historischen Bauhaus-Bewegung. Dabei steht das NEB für die Verbindung von Nachhaltigkeit, Ästhetik und Inklusion und soll konkrete Impulse für den europäischen Green Deal setzen.
Was verbindet das NEB mit dem Just Transition Fund (JTF) – und warum ist das relevant für das Mitteldeutsche Revier?
Der Just Transition Fund (JTF) unterstützt Regionen, die besonders stark vom Strukturwandel betroffen sind – etwa durch den Kohleausstieg. Sachsen-Anhalt nutzt diesen EU-Fonds gezielt, um im Mitteldeutschen Revier den kulturellen und wirtschaftlichen Wandel aktiv zu gestalten. Das NEB liefert hierbei die inhaltliche und gestalterische Klammer: Industriekulturelles Erbe trifft auf neue, klimafreundliche Bau- und Lebensformen.
Wo finde ich weitere Informationen zum JTF und anderen EU-Fonds?
Umfassende Informationen finden sich auf dem EU-Portal des Landes Sachsen-Anhalt unter https://europa.sachsen-anhalt.de Dort finden Sie u. a. das Kurzprofil zum EFRE/JTF-Programm sowie den Territorialen Plan für einen gerechten Übergang (TJTP) mit einer Übersicht zu Zielen, Fördergegenständen und Mittelverteilung.
Wo finde ich die rechtlichen Grundlagen und Antragsunterlagen?
Die Antragsunterlagen stehen ab dem 11. April 2025 auf der Website der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zur Verfügung: https://www.ib-sachsen-anhalt.de Dort finden sich auch die Förderrichtlinien, Projektauswahlkriterien sowie Informationen zum Vergaberecht.
Was ist der Unterschied zwischen Reallaboren und angewandten NEB-Projekten?
- Angewandte NEB-Projekte setzen gezielt auf konkrete, umsetzbare Maßnahmen mit Beteiligung der Zivilgesellschaft – z. B. kleinere Bauprojekte, Co-Creation-Prozesse oder Bildungsangebote.
- NEB-Reallabore sind größere, modellhafte Vorhaben mit demonstrativem Charakter. Sie dienen als Testfeld für neue Technologien, Materialien und kollaborative Planungsansätze – interdisziplinär entwickelt und umgesetzt.
Warum werden nur Verbundvorhaben gefördert – und wie müssen diese Netzwerke aussehen?
Ziel des NEB ist es, unterschiedliche Perspektiven und Kompetenzen zusammenzubringen. Deshalb sind interdisziplinäre Netzwerke Pflicht: Kunst, Kultur, Wissenschaft, Handwerk, Zivilgesellschaft und öffentliche Verwaltung sollen gemeinsam Lösungen entwickeln. Ein Verbund kann z. B. aus einer Hochschule, einem Verein und einer Kommune bestehen – die Kombination ist flexibel, entscheidend ist der gemeinsame Gestaltungswille.
Warum können Unternehmen keinen Antrag im Rahmen des JTF für ein NEB-Vorhaben stellen?
Da der JTF auf eine gemeinwohlorientierte Förderung mit hoher Förderquote ausgerichtet ist, sind Gebietskörperschaften, Vereine, Stiftungen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Unternehmen können jedoch als Dienstleister über Vergabeverfahren eingebunden werden. Kommunale Entwicklungsgesellschaften sind aufgrund ihrer öffentlichen Aufgabenstellung antragsfähig.
Wie bereite ich mein NEB-Vorhaben optimal für die Antragstellung vor?
- Netzwerk bilden: Finden Sie geeignete Partner aus relevanten Disziplinen.
- Projektidee gemeinsam entwickeln: Achten Sie auf die NEB-Kriterien (Nachhaltigkeit, Ästhetik, Inklusion).
- Beratung nutzen: Das NEB_NETZWERKBÜRO und die Netzwerkstelle Industriekultur helfen bei der Ausgestaltung der Skizze.
- Antragsunterlagen vollständig einreichen: Die Investitionsbank prüft formale und inhaltliche Förderfähigkeit.
Wie hoch kann die Fördersumme ausfallen?
Eine Förderung von bis zu 100 % ist grundsätzlich möglich. Die konkrete Höhe richtet sich nach Art des Vorhabens, Trägerschaft und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen. Für größere Bauvorhaben gelten zusätzliche Prüfauflagen (z. B. baufachliche Prüfung ab 3 Mio. EUR bei Kommunen).
Was ist der Unterschied zwischen Maßnahme, Vorhaben und Projekt?
- Eine Maßnahme ist der übergeordnete Förderrahmen (z. B. NEB-Förderung über den JTF).
- Ein Vorhaben ist das beantragte Gesamtprojekt eines Antragstellers oder Verbunds.
- Ein Projekt bezeichnet einzelne Bausteine innerhalb dieses Vorhabens (z. B. Bau eines Begegnungsorts, Durchführung eines Bildungsformats).
Alle Informationen zum Förderaufruf finden sie auf der offiziellen Website. Zudem finden sie hier ausführliche Informationen zum „Neuen Europäischen Bauhaus“.